Rechtliche Fragen

Nicht zu unterschätzen sind einige Rechtsfragen in Verbindung mit künstlerischen Auftritten in Kirchen und Gemeinderäumen. Es geht dabei um die legitimen Schutzrechte für Künstler*innen und ihre Arbeit. Achten Sie bitte auf folgende Hinweise, um unnötigen Ärger und Kosten zu vermeiden.

GEMA-Meldung

Welche Musiknutzungen sind von der Meldepflicht ausgenommen?

  • Musik im Gottesdienst sowie die Hintergrundmusik („Musikberieselung“), z.B. in Jugendtreffs
  • ein Pfarr-/Gemeindefest jährlich
  • ein Kindergartenfest pro KiTa jährlich
  • eine adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich bzw.
  • eine adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
  • eine Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich

Alle anderen/weiteren Veranstaltungen müssen mit dem Meldebogen bei der GEMA bis spätestens zehn Tage nach der Veranstaltung gemeldet werden. 

GEMA Infoblatt

GEMA Meldebogen


Künstlersozialkasse (KSK)

Durch die Ausgleichsvereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit der KSK sind alle Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Zweckverbände von der Pflicht zur Zahlung einer Abgabe an die KSK befreit. Es  ist daher wichtig darauf zu achten, dass ausschließlich diese kirchlichen Körperschaften Auftraggeber der Leistungen (Vertragspartner) sind.

Infoblatt EKD - KSK


Verkauf von Speisen und Getränken

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist immer umsatzsteuerpflichtig. Man darf Einnahmen aus der Abgabe von Speisen und Getränken nicht als Spende deklarieren. Diese Vorgehensweise würde einer Prüfung nicht standhalten und hätte unter Umständen eine Strafzahlung an das Finanzamt zur Folge. 
Die Einnahmen müssen wie alle anderen Einnahmen beim zuständigen Kreiskirchenamt auf das Konto der Kirchengemeinde eingezahlt und als Einnahme gebucht werden. Die meisten Kirchengemeinden im ländlichen Bereich gelten steuerrechtlich als Kleinunternehmer (steuerbare Jahreseinnahmen unter 22.000 €), die fällige Umsatzsteuer wird in diesem Falle aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben. Die zuständigen Kreiskirchenämter können Ihnen zu ihrem Status und Steuersatz jederzeit Auskunft geben. 


Spezielle Fragen

Hierfür können Sie sich im Einzelfall gern an den Referatsleiter für Rechtsfragen zu Gemeinde, Kirchenmusik und Urheberrecht wenden: 

Andreas Haerter
0361 51800311
andreas.haerter@ekmd.de