Kosten & Rechtliches
GEMA:
Durch einen Rahmenvertrag mit der GEMA für das Jahr 2024 sind die GEMA-Gebühren für die Filmmusik abgegolten.
Es besteht jedoch seit 1.1.2024 eine generelle Meldepflicht für Filmveranstaltungen bei der GEMA.
Diese muss online über das Meldeportal der GEMA erfolgen: https://www.gema.de/portal/.
Für die Meldung müssen Sie sich zunächst im GEMA Onlineportal registrieren. Eintritt darf für diese Filmvorführungen nicht genommen werden! Ab dem 1.1.2025 entstehen gegebenenfalls Gebühren. Andere nicht-kirchliche Veranstalter erhalten in jedem Fall eine Rechnung. (ca. 26 EUR bis 150 Personen).
Sollten Kirchgemeinden bereits eine Rechnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der GEMA in Verbindung und verweisen auf den 2024 gültigen Rahmenvertrag.
Andere nicht-kirchliche Veranstalter erhalten nach der Onlinemeldung eine Rechnung über ca. 26 EUR (bis 150 Personen).
Kosten Ausleihe:
10,00 € Probeabo Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (2 Monate)
20,00 € Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (12 Monate)
43,00 € Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (12 Monate) inkl. Portopauschale (Hin)
45,00 € Nutzung der Medientechnik (12 Monate)
Um den Verleihservice des Medienportals nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig kostenlos indem Sie einen Account erstellen. Mit den jeweiligen Gebühren sind die nötigen Lizenz-Kosten bereits abgegolten. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung in kirchlichen Räumen stattfindet oder der Veranstalter die Kirchengemeinde ist. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Bitte beachten Sie folgende Grundsätze zur Nutzung der entliehenen Medien für das Kirchenkino: Lizenzrechtliche Bestimmungen (medienzentrum-ekm.de)
- Es darf kein Eintritt genommen werden
- Es dürfen keine Open-Air-Veranstaltungen durchgeführt werden. Ausnahme: geschlossener Bereich: z.B. Kreuzgang oder Pfarrgarten
- Seit 1.1.24 GEMA Meldepflicht unter GEMA Onlineportal
- Es darf keine öffentliche Werbung mit Titelnennung des Films erfolgen.
Ausnahmen:
- Gemeindebriefe
- Plakate und Flyer in der Kirche oder kirchlichen Räumen (Gemeindehaus, ggf. kirchliche Schulen oder Kitas)
- Email Newsletter mit geschlossenem Adressatenkreis
Möglich ist bei Veröffentlichungen des Kirchenkinos in der Presse oder auf der Website eine Umschreibung des Filminhaltes ohne explizite Titelnennung.